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Krankenversicherung
Krankheit ist ein Teil des Lebens; Krankheiten begleiten Menschen von Kindesbeinen, ins hohe Alter bis zum Tod – daran denkt niemand gern. Aber sie zu verdrängen wäre fatal, insbesondere weil sie ein gewisses Maß Organisation und Wissen erfordern. Es muss zum Beispiel klar sein, auf wen sich der Kranke verlassen kann, wenn er nicht mehr für sich sorgen kann: Wer pflegt und versorgt, trägt die Krankheitskosten, die bei medizinischen Behandlungen anfallen; wer kommt für die Lebenskosten des Patienten auf, falls sein Einkommen für länger wegbricht. Krankheit zeitweilig zu vergessen, können sich nur diejenigen leisten, die sich über diese Fragen nicht den Kopf zerbrechen müssen, die die eine gute Krankenversicherung haben. Der Patient hat heutzutage eine große Auswahl an Krankenkassen, die sich in ihren Preisen und Leistungen unterscheiden; sie zu überschauen ist beinahe aussichtslos. Für viel Verwirrung sorgt dazu, dass in Deutschland zwei große Versicherungssysteme nebeneinander bestehen, die sich in Aufbau und Möglichkeiten gravierender nicht unterscheiden könnten: die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen. Mit der Gesundheitsreform 2009 scheinen auf einmal die Grenzen zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse zu verwischen: Pressemedien berichteten zu Jahresanfang ausgiebig über den „Basistarif“, den jetzt alle privaten Versicherer anbieten müssen, damit sich die freiwillig gesetzlich Versicherten, die sich bislang die alten Tarife nicht leisten konnten, in die privaten Krankenversicherungen aufgenommen werden; gleichzeitig können auch gesetzlich Versicherte mit privaten Zusatzversicherungen Leistungen beziehen, die stets Privatpatienten vorbehalten waren – doch letztendlich wurden die Unterschiede alles andere als eingeebnet. Auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt erhalten Sie mit einem kostenlosen online Versicherungsvergleich Ihre auf Sie abgestimmte Private Krankenversicherung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung unterscheidet sich grundlegend: Die GKV arbeitet umlagefinanziert und die PKV kapitaldeckend. Die gesetzliche Krankenversicherung versichert auch diejenigen, die sich keine kapitaldeckende Krankenversicherung leisten können. Deshalb ist die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut: Jeder zahlt den Anteil, den er sich leisten kann und erhält dafür die Leistungen, die allen zu stehen. Ein einheitlicher prozentualer Beitragssatz von 14,9 Prozent aufs jeweilige Einkommen des Versicherten angerechnet, entscheidet darüber, wer welchen Beitrag zu zahlen hat. Das hat zur Folge, dass unweigerlich diejenigen, die mehr verdienen, einen größeren Beitrag zahlen als die, die weniger verdienen. Allerdings sorgt eine Beitragsbemessungsgrenze dafür, dass ab einem bestimmten Einkommen ein Höchsttarif erreicht ist: Das Einkommen, das über 44 100 Euro brutto im Jahr hinausgeht, bleibt unberücksichtigt. Für Angestellte, die den höchsten Tarif zahlen, und mit ihrem Gehalt die Pflichtversicherungsgrenze nur knapp überschreiten, können durch einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ihre Beiträge deutlich senken. Der Grund: Sie zahlen dort oftmals einen viel niedrigeren Beitrag. Seit 2009 zahlen die Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge nicht an ihre jeweilige Versicherungsgesellschaft, sondern direkt in einen großen Topf: den Gesundheitsfonds. Das Bundesgesundheitsamt weist die Mittel den einzelnen Versicherern zu, mit denen sie die Krankheitskosten ihrer Mitglieder zahlen. Wie hoch die Mittel ausfallen, ist bei jeder Versicherung anders, da die Zahlung von der Zahl, dem Alter und dem Gesundheitsstand der Versicherten abhängt. Das soll garantieren, dass sich die Mittel gerecht verteilen: Die Kassen mit kranken oder alten Kunden haben größere Gesundheitskosten, als die Gesellschaften mit gesünderen oder jüngeren, somit bekommen sie auch mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds.
Die Private Krankenversicherung (PKV)
Privatpatienten haben eine Krankenversicherung, die kapitaldeckend arbeitet, das heißt: Jeder Beitragszahler investiert ausschließlich in den eigenen Schutz; und wer mehr zahlt, erhält damit auch mehr Leistung. Der Vorteil der privaten Krankenversicherung ist damit, dass jeder seinen eigenen Leistungskatalog zusammenstellen kann und einen Tarif erhält, der individuell auf ihn abgestimmt ist. Bemerkt der Versicherungsnehmer Versorgungslücken, kann er sie schnell mit einer kleinen Vertragsänderung schließen. Dagegen kann er Leistungen, die er nicht beansprucht aus der Police herausnehmen. Da der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eigenverantwortlich seinen Vertrag über die Gesundheitsleistungen vereinbart, zählt die private Krankenversicherung zu den Individualversicherungen. Ist in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragshöhe vom Einkommen abhängig, so ermittelt der private Versicherer den Tarif aus dem Risiko, das der Versicherte darstellt. Dabei sind persönliche Größen wie Alter, Geschlecht und Beruf grundlegend, sowie die Frage, wie gesund der Antragssteller ist. Die Versicherungsnehmer, die ein geringeres Erkrankungs-Risiko haben und voraussichtlich weniger Gesundheitskosten verursachen, zahlen einen niedrigeren Beitrag als diejenigen, die bereits an einer chronischen Krankheit leiden oder ein höheres Alter haben. Übriges stellen Frauen bei den privaten Krankenversicherungen eine besondere Risikogruppe mit hohen Gesundheitskosten dar; da hat auch die Verteilung der Schwangerschafts- und Geburtskosten auf die Geschlechter nichts verändert. Die Versicherer begründen den höheren Tarif für Frauen mittels statistischer Erhebungen: Frauen gehen durchschnittlich häufiger zum Arzt als Männer und haben eine höhere Krankentagequote. Mit einem PKV Versicherungsvergleich erhalten Sie umgehend ein passendes Angebot.
Abgesehen von den Faktoren, die der Antragsteller nicht beeinflussen kann, hat er jedoch die Möglichkeit durch die Wahl verschiedener Leistungspakete die Höhe seiner Beiträge mitzubestimmen. Er kann wählen zwischen einem günstigen Basistarif, einem Standardtarif und einem Volltarif. Die beiden „teureren“ Tarife haben bereits einen Leistungsumfang, der weit über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgeht, und decken zum Beispiel auch teurere Behandlungsmethoden und alternative Heilverfahren ab. Zu Jahresanfang hat der Basistarif für Furore bei den privaten Versicherungen gesorgt, da der Gesetzgeber ihnen nun vorschreibt, dass er im Leistungsumfang und Preis mit dem gesetzlichen Einheitstarif vergleichbar sein muss. Die Regierung möchte mit diesem neuen Tarif auch Selbstständigen und Freiberuflern mit geringeren Einkünften einen Versicherungsschutz in einer privaten Krankenversicherung gewährleisten. Sie können sich generell freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern, da für sie keine Versicherungspflicht besteht. Der Basistarif stellt nun eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Auch Arbeitnehmer können in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden, soweit sie mit ihrem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegen. Dabei können gerade diejenigen, die nahe an dieser Grenze liegen, ihre Beiträge deutlich senken, da sie ja in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchsttarif zahlen. Der Arbeitnehmer übernimmt den in der gesetzlichen Krankenversicherung üblichen Arbeitgeberanteil bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze.
Teilversicherung
Beihilfeberechtigte Berufsgruppen haben keine Alternative zur privaten Krankenversicherung. Beamte, Abgeordnete, Soldaten und Richter bekommen ihre Krankenkosten vom Bund oder Land bis zu 80 Prozent erstattet. Der Prozentsatz hängt vom Dienstherrn und den familiären Verhältnissen ab. Eine Absicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung stellt keine wirkliche Alternative dar, weil der Dienstherr nicht die Hälfte des Beitrags übernehmen wird. Somit müsste der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Nur die privaten Krankenversicherungen bieten ihnen eine Teilversicherung, die nur die offenen Krankheitskosten versichert.
Zusatzkrankenversicherung
Private Krankenkassen sind allerdings nicht nur für diejenigen interessant, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind. Auch Nichtmitglieder können von dem Angebot privater Versicherer profitieren, in dem sie zum Beispiel Lücken in der Grundversorgung durch Krankenzusatzversicherungen schließen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind in den vergangenen Jahren stark eingeschränkt worden. Insbesondere bei Zahnzusatz und Ersatz muss der Kassenpatient tief in die eigene Tasche greifen, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur noch einen festen Zuschuss, der die Kosten im Durchschnitt nur noch zur Hälfte abdeckt. Für Prothesen, Bücken und Kronen muss der Kassenpatient seit ein paar Jahren selbst Geld dazu bezahlen – insbesondere, wenn er ein besonders schönes Resultat haben möchte. Gleichzeitig sind die vorgeschriebenen Leistungen für viele Kunden nicht mehr attraktiv, zum Beispiel Amalgam-Füllungen. Deshalb raten mittlerweile Verbraucherverbände Kassenpatienten dazu, für bestimmte Leistungen Krankenzusatzversicherungen zu vereinbaren, insbesondere bei Zahnersatz, da hier immense Kosten für die Versicherten anfallen. Hier sollte sich der Versicherte allerdings nicht auf Empfehlungen der gesetzlichen Krankenkasse verlassen, die zum Teil Partnerschaften mit privaten Gesellschaften eingehen. Der Kunde sollte sich selbst auf die Suche nach dem günstigsten und leistungsstärksten Angebot machen und am besten möglichst viele private Krankenversicherungen vergleichen. Gerade bei Zahnersatzversicherungen gibt es zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede, wie Stiftung Warentests im Dezember 2008 zeigte. Beim Test schnitten nur drei der getesteten Angebote mit „sehr gut“ ab: Der ZG-Tarif der Barmenia Krankenversicherung, „central.prodent“ der „Central Krankenversicherung“ und „CSS“ von „flexi ZETop+ZB“. Auf der Suche sollte der Versicherte vor allem darauf achten, in welcher Höhe sich die Police an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Kassenpatienten können auf diesem Wege auch den Komfort während des Krankenhausaufenthalts entscheidend verbessern: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld. Auch medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel den Sehhilfe Zusatz muss der gesetzlich Versicherte selbst bezahlen, sollte seine Sehstärke zum Beispiel wegen einer Bluthochdruck-Erkrankung schwanken, kann er erhebliche Kosten mit einer Zusatzversicherung einsparen.















