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Erwerbsunfähigkeitsversicherung


Erwerbsunfaehigkeitsversicherung - Ein günstiger Schutz vor Berufsunfähigkeit?

Beim Schutz vor Erwerbsunfähigkeit hat der Staat nichts zu verschenken, im Gegenteil: Die Erwerbsminderungsrente ist mittlerweile so stark gekürzt worden, dass sie im Ernstfall nicht mal für das Notwendigste reicht.  Gerade Rentner unter 60 Jahren müssen erhebliche Abzüge in ihrer Erwerbsminderungsrente hinnehmen. Für jeden Monat vor dem 63. Lebensjahr zahlen sie einen Abschlag von 0,3 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 10,8 Prozent. Diese Abschläge gelten für alle Rentenversicherten, egal ob sie die Rente mit 60 oder mit 55 erhalten. Mit dem 65. Lebensjahr geht die Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente über. Die gesetzlichen Leistungen sind sehr rar: Wer nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsunfähig und erhält die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente. Die volle Rente gibt es erst, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Was er an Rente erhält, hängt davon ab, was er in den Versicherungsjahren verdient hat, das ist durchschnittlich etwa ein Drittel des bisherigen Bruttoeinkommens. Sollte der Versicherungsnehmer statt drei vier Stunden täglich arbeiten können, halbiert sich der Betrag.  – Da ist keine Rechnerei nötig: Mit einer Rente dieser „Größe“ können Angehörige die Kosten für einen Pflegefall nicht stemmen. Deshalb ist jeder gut beraten, der sich für einen zusätzlichen Schutz entscheidet.

Erwerbstätige können sich generell am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Doch viele Verbraucher können diese Versicherung nicht abschließen, weil sie Vorerkrankungen hatten oder Berufe ausüben, die die Versicherer als risikoträchtig einstufen. Der Grund: Die Versicherungen fürchten die Kosten. Kein Wunder, die Zahl derer steigt, die wegen Rückenproblemen, psychischen Erkrankungen oder Herzkreislaufproblemen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Schlechte Aussichten auf einen umfassenden Schutz vor Berufsunfähigkeit haben zum Beispiel Studenten, Auszubildende und Hausfrauen sowie Dachdecker, Musiker oder Fotografen. Weil eine Versicherung, die teilweise vor Berufsunfähigkeit schützt, besser ist als keine, entscheiden sich viele stattdessen für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Allerdings versichert sie nur das Risiko, dass der Berufstätige überhaupt nicht mehr arbeiten kann.

Damit bietet sie einen kleineren Schutz als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer teilweise berufsunfähig ist. Da damit jedoch bei der Erwerbsunfähigkeitsrente der Versicherungsfall unwahrscheinlicher ist, bieten ihn die Gesellschaften günstiger an. So bietet sie auch denjenigen einen bezahlbaren Schutz vor voller Berufsunfähigkeit, der sich den Rundumschutz nicht leisten kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist am günstigsten als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung. Beim Tod des Versicherungsnehmers zahlt die Versicherung den Angehörigen die vereinbarte Versicherungssumme aus. Im anderen Fall erhält der Versicherte eine Rente, sobald der erwerbsunfähig wird.

Versicherungsbedingungen entscheiden darüber, wann eine Versicherung zahlt und wann nicht. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer sie genau studieren, bevor er sie unterschreibt. Zu prüfen ist, wann der Versicherte als erwerbsunfähig gilt. Die Versicherungen machen den Leistungsfall davon abhängig, wie viele Stunden der Kunde am Tag noch arbeiten kann. Einige Versicherer zahlen, wenn der Erwerbsunfähige noch drei Stunden täglich einen Erwerb verfolgen kann. Andere hingegen schreiben vor, dass er nur höchstens sieben Stunden in der Woche arbeiten darf. Der Antragsteller sollte auch überprüfen, ob die Gesellschaft die Rente rückwirkend zahlt. Der Grund: Ärzte erkennen nicht immer sofort das volle Ausmaß einer Berufsunfähigkeit.

Der Antrag sollte präzise und eindeutig alle Gesundheitsfragen klären. Dabei kommt es darauf an, dass der Unterzeichner die Klausel versteht und mit bestem Gewissen ausfüllt. Fehlerhafte Angaben können zur Folge haben, dass der Versicherer sich im Versicherungsfall aus der Police zurückzieht und keine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt. Es ist entscheidend, dass die Klauseln keinen Raum für Auslegungen bieten, damit sich der Versicherer erst gar nicht um Leistungen herummogeln kann.

Und was ist mit dem Preis? Spielt der keine Rolle? – Selbstverständlich, aber zunächst ist die Qualität der Police entscheidend. Gerade Arbeitnehmer und Selbstständige, die einen risikoreichen Job haben oder schwere Vorerkrankungen hatten, sollten sich möglichst viele Angebote von unterschiedlichen Versicherern einholen, um einen möglichst guten Schutz zu bekommen. Erst wenn die Leistungen stimmen, sollten die Preise verglichen werden. – Nichts ist teurer als eine Versicherung, die im Ernstfall nicht zahlt.