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Erwerbsunfähigkeitsversicherung FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wann gilt der Versicherungsnehmer als erwerbsunfähig, wann als berufsunfähig?

Berufsunfähig und erwerbsunfähig: Zwei Begriffe, die für viele zunächst das Gleiche bedeuten – doch der Unterschied ist grundlegend. Berufsunfähig ist jemand dann, wenn er in seinem Beruf aus nicht mehr arbeiten kann, sei es bedingt durch einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit. Berufsunfähig heißt allerdings noch nicht, dass er nicht auch noch eine Beschäftigung verfolgen könnte. Dagegen gilt eine Person, die überhaupt nicht mehr arbeiten kann, als erwerbsunfähig. Damit ist der Hauptunterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits umrissen. Erwerbsunfähig ist eine Berufsunfähigkeit von 100 Prozent; in diesem Fall ist der Versicherungsnehmer überhaupt nicht mehr in der Lage eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erwerbsunfähigkeits- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert gegen das Risiko ab, einem Beruf nicht mehr nachgehen zu können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert davor, überhaupt keinem Erwerb mehr verfolgen zu können. Anders ausgedrückt: Der Versicherte hat bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, dagegen muss er zu 100 Prozent berufsunfähig sein, damit die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt. Damit bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Zweifel einen eindeutig umfassenderen Schutz vor Invalidität.

Wann spricht der Versicherer von einem Pflegefall?

Eine Person gilt allgemein als Pflegefall, wenn er auf ständige Hilfe angewiesen ist. Das betrifft das tägliche Anziehen, Waschen und die Pflege. Die Versicherung spricht von einer Pflegebedürftigkeit, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit, Körperverletzung oder einem Kräfteverfall nicht mehr die wiederkehrenden Aufgaben des Alltags bestreiten kann und auf die Hilfe einer zweiten Person angewiesen ist.

Für wen lohnt sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Für viele ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung attraktiv, vor allem weil sie deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Außerdem können einige Berufe sich nicht auf Berufsunfähigkeit versichern, da sie von den Versicherern als risikohaft eingestuft werden. Andere erhalten keine lohnenswerten Angebote mehr, weil sie in der Vergangenheit schwere Vorerkrankungen hatten, oder zu alt sind. Gerade für diese Gruppen bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft die einzige Alternative, um sich vor Invalidität zu schützen. Jedoch sollte sich der Versicherte eben auch bewusst sein, dass der Versicherungsfall unwahrscheinlicher ist als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sie nie ganz ersetzen kann.

Was bietet die Grundfähigkeitsversicherung für einen Schutz?

Die Grundfähigkeitsversicherung schützt davor, dass der Versicherungsnehmer Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen verliert, zum Beispiel durch eine Krankheit. Ob er dabei seinen Beruf noch ausüben kann, ist für den Versicherungsfall unerheblich: Die monatliche Rente ist fällig, wenn der Versicherte zum Beispiel die Hände nicht gebrauchen kann oder weder 200 Meter am Stück gehen, noch Treppen steigen und knien kann.