Ihre Vorteile bei uns:
Kfz-Versicherung FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was muss ich bei einem Versicherungswechsel beachten?
KFZ-Versicherungen müssen zu Jahresanfang gekündigt werden. Da es eine einmonatige Kündigungsfrist gibt, sollte das Schreiben dafür allerdings spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Nur wenn die Gesellschaft ankündigt, die Prämien zu erhöhen, können Verbraucher innerhalb eines Monats zu einem anderen Anbieter wechseln.
Was ist eine Deckungskarte, und wozu dient sie?
Die Deckungskarte dient als Versicherungsnachweis und ist im Prinzip nichts anderes als eine vorläufige Versicherungsbestätigung. Diese Karte stellt der Versicherer nach Antragstellung aus und stellt sie dem Kunden per Post zu. Der Versicherte benötigt die Deckungskarte, wenn der sein Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle anmeldet. Bei einem KFZ Versicherungswechsel muss der Fahrer sie außerdem der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
Ab wann tritt der Schutz der neuen Versicherung in Kraft?
Der Versicherungsschutz beginnt keineswegs mit der Versicherungszusage des Versicherers. Erst wenn der Versicherte die sogenannte „Deckungskarte“, die er von der Versicherung erhält, beim Straßenverkehrsamt abgibt, ist er versichert.
Ist eine Insassenunfallversicherung nötig?
In der Regel nicht, denn bei einem Unfall sind die Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geschützt. Das gilt auch, wenn sie in seinem Auto saßen. Die Versicherung würde also nur für Unfälle zahlen, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt ist. Hier gibt es allerdings Möglichkeiten sich besser zu schützen, zum Beispiel mit einer Unfallversicherung.
Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung: Wo liegen die Unterschiede?
Die Haftpflicht und Kaskoversicherung sind für jeden Autofahrer Pflicht, denn Verkehrsunfälle können für alle Beteiligen schnell Kosten verursachen, die sie nicht alleine tragen können. Falls zum Beispiel bei einem Unfall Personen oder der Besitz von Dritten zu Schaden kommen, springt die Haftpflichtversicherung ein; bei Schäden am eigenen Wagen zahlt die Kaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er sein Kraftfahrzeug teil- oder vollkaskoversichern möchte. Die Teilkaskoversicherung schützt den Fahrzeugbesitzer vor Risiken, die er nicht beeinflussen kann. Hierzu zählen Diebstahl, Brand- und Glasschäden sowie Schäden durch Unwetter oder durch Wildunfälle. Dagegen schließt die Vollkaskoversicherung auch Schäden ein, die der Fahrer selbst verursacht hat oder wo der Schädiger nicht zu ermitteln ist.
Wozu dient die Deckungssumme in der KFZ-Versicherung?
Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherung bei einem Unfall höchstens zahlt. Falls Schadensersatz darüber hinaus erhoben wird, muss der Unfallverursacher sie aus eigener Tasche zahlen. Insbesondere Personenschäden können schnell die höchsten Versicherungssummen sprengen, da sie nicht selten eine teure medizinische Behandlung zur Folge haben, wenn nicht sogar lebenslange Invalidität. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer eine möglichst hohe Deckungssumme wählen. Die gesetzliche Mindestversicherung sieht für Personenschäden 2,5 Millionen Euro vor. Sachschäden und Vermögensschäden sind jeweils mit 0,5 Millionen und 50 000 Euro versichert. Der Versicherte kann über die gesetzlichen Vorgaben hinaus jedoch auch eine unbegrenzte Deckungssumme aussuchen. Hierbei erhält jede geschädigt Person je nach Tarif bis zu 10 Millionen Euro. Für Sach- und Vermögensschäden kommt die Versicherung in unbegrenzter Höhe auf.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Bleibt ein Autofahrer über ein Jahr schadensfrei, belohnt ihn seine Versicherung mit niedrigen Beiträgen, und zwar durch Prämien und Rabatten. Wie viel der Versicherte monatlich weniger zahlt, entscheidet die Schadenfreiheitsklasse. Fahranfänger mit eigenem Gefährt beginnen mit der Schadensklasse 0 und zahlen einen Beitragssatz von 240 Prozent. Nach drei Jahren können sie bereits in die günstigere Klasse ½ aufsteigen. Allerdings auch in ungünstigere Schadensklassen absteigen, sobald sie einen kostspieligen Unfall verursachen. Damit verlieren sie ihre erfahrenen Rabatte wieder.
Übernimmt beim Wechsel der neue Versicherer die alte Schadensfreiheitsklasse?
Damit der Versicherte die Schadenersatzklasse unter dem neuen Versicherer beibehalten kann, muss sein verletzter Versicherungsvertrag weniger als sieben Jahre zurückliegen. Ansonsten stuft die Versicherung den Kunden in die Schadensfreiheitsklasse ½ herab.















