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Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheit für alle
Jeder deutsche Staatsbürger erhält eine medizinische Grundversorgung, das kommt nicht von ungefähr: Es gilt Krankenversicherungspflicht. Dank der gesetzlichen Krankenversicherungen können sich auch diejenigen, die nicht mit Traumgehältern prahlen können, oder die, die überhaupt kein Einkommen haben, eine solide Gesundheitsversorgung erhalten. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Prinzip Solidarität: Die Schwächeren werden von den Stärkeren mitgetragen. Möglich machen dies umlagefinanzierte Leistungen. Jeder Beitragszahler zahlt in einen großen Topf, aus dem alle anfallenden Leistungen bezahlt werden. Dafür erhalten sie Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Der Beitragssatz ist ein einheitlicher Prozentsatz (seit Juli 2009 14,9 Prozent), der auf das Einkommen des Versicherungsnehmers angerechnet wird. So zahlt jeder den gleichen Anteil seines Einkommens für die Versicherung; damit zahlen die besserverdienenden Kunden mehr als die schlechter Verdienenden. Die Beitragshöhe ist allerdings eingeschränkt durch die Beitragsbemessungsgrenze, die für 2010 bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 45.000 Euro liegt. Der Einkommensteil, der über dieser Marke liegt, bleibt bei der Beitragskalkulation unberücksichtigt. In der GKV übernimmt der Arbeitgeber knapp die Hälfte des Monatsbeitrags vom Arbeitnehmer, der insgesamt 14,9 Prozent seines Einkommens ausmacht.
Früher konnten die Krankenkassen über die Höhe der Versicherungsbeiträge selbst entscheiden, es gab billigere Versicherungen mit wenig Extras und teurere mit umfassenderen Angeboten. Das ist seit dem 1. Januar 2009 vorbei. Die Versicherer erhalten nun vom Bundesgesundheitsamt ihre Mittel zugeteilt, mit denen sie die Gesundheitskosten ihrer Kunden bestreiten. Die Summe, die eine Kasse aus dem Gesundheitsfonds bekommt, variiert nach Gesundheit, Alter, Geschlecht und Zahl der Mitglieder. Mehr bekommen die Gesellschaften mit erhöhten Krankheitskosten, zum Beispiel wenn sie viele chronisch Kranke, Alte und Frauen haben. Dagegen erhalten die Gesellschaften weniger, die jüngere und gesündere Kunden haben. Erzielt ein Versicherer Überschüsse kann er sie an den Kunden durch Prämien oder andere Leistungen zurückerstatten. DAK, AOK, Barmer, BKK sie alle gewährleisten die gleichen Leistungsstandards, die der Gesetzgeber vorschreibt. Das heißt allerdings nicht, dass sie über diese hinaus nicht noch mehr leisten dürfen. Sie bieten in verschiedenen Bereichen Mehrleistungen an, zum Beispiel beim Hospiz Zuschuss, bei der Haushaltshilfe oder bei Schutzimpfungen. Dazu bieten sie mit Zuschüssen für Gesundheitskursen und unterschiedlichen Gesundheitsbonus-Modellen den Kunden die Möglichkeit, bei gesunder Lebensführung und Teilnahme an bestimmten Programmen Geld zu sparen. Interessant können vor allem für Kranke die besonderen Versorgungsformen sein, die viele Kassen im Programm haben. Disease-Management-Programme stimmen die Behandlung bei chronischen Leiden ab. Mehr Komfort können auch Hausarztprogramme bieten, zum Beispiel verkürzte Wartezeiten, Prämien oder Verzicht auf die Praxisgebühr. Einige Versicherer bieten dazu Mehrleistungen für ambulante oder homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten. So bietet die DAK auch am Wochenende ihre Leistungen an und sind 24 Stunden am Tag zu erreichen. Der Versicherer vereinbart sogar Facharzttermine. Die Knappschaft ist für ihre Kunden deutlich schlechter zu erreichen, allerdings bieten sie dafür ihren Kunden Mehrleistungen beim Hospiz Zuschuss sowie 40 Euro im Jahr für Disease-Management-Programme. Chronisch Kranke können insbesondere von den Programmen der BKK24 profitieren, sie übernehmen die DMP-Kosten nämlich zu 100 Prozent. Bei der Suche nach der geeigneten Krankenkasse sollte der Versicherte also insbesondere die jeweiligen Angebote der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichen.















