Ihre Vorteile bei uns:
Der Gesundheitsfonds
Sie ist die größte Neuerung, die es bislang im deutschen Gesundheitssystem in der Nachkriegszeit gab: Der Gesundheitsfonds. Alle gesetzlichen Versicherten, deren Arbeitnehmer sowie aller Steuerzahler zahlen seit dem 1. Januar 2009 ihre Monatsbeiträge für die Krankenversicherung in diesen großen Fonds, den das Bundesgesundheitsamt verwaltet. Damit haben die Krankenkassen ein erhebliches Stück ihrer Freiheiten in der Finanzierung verloren. Das Bundesgesundheitsamt teilt jeder Krankenkasse die nötigen Mittel zu, mit denen die Versicherer die Behandlungskosten ihrer Kunden sowie die Ausgaben für die Verwaltung bestreiten. Da jede Versicherung einen anderen finanziellen Bedarf hat, da die Kunden je nach Gesundheitsstand unterschiedliche Kosten verursachen, entscheiden demografische Faktoren darüber, welche Kasse welche Mittel erhält.
Wichtig dafür ist einerseits die Zahl der Mitglieder, da viele Patienten meist höhere Kosten verursachen als nur wenige und ihre Altersstruktur, weil die Gesundheitskosten im Alter steigen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist dabei das Geschlecht der Versicherten, da Frauen statistisch im Gesundheitsbereich teurer sind als Männer.
Gesundheitsfonds = Einheitlicher Beitragssatz
Dagegen sind alle soziostrukturellen Unterschiede der Versicherungsnehmer für den Beitrag völlig unerheblich, den sie monatlich für ihre medizinische Grundversorgung zahlen. Wer wie viel in den Gesundheitsfonds einzahlt ist allein von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängig; das regelt ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9 Prozent, der auf dem Gehalt angerechnet wird, von dem der Arbeitgeber etwas über die Hälfte übernimmt.
Der einheitliche Beitragssatz hat zur Folge, dass die Angestellten, die mehr verdienen, auch mehr zahlen müssen, wohingegen die Kunden, die weniger haben, auch einen kleineren Beitrag leisten. Die Starken tragen die Schwachen: Dieses Solidaritätsprinzip ermöglicht auch denjenigen eine solide Grundversorgung, die es sich eigentlich nicht leisten könnten, so zum Beispiel Arbeitslosen, Berufsunfähigen- und Erwerbsunfähigen oder Personen, die Grundsicherung beziehen.
Beitragsbemessungsgrenze
Damit der Beitrag des Besserverdieners nicht ins Unermessliche steigt, hat der Gesetzgeber eine Beitragsbemessungsgrenze eingeführt: Der Teil des Einkommens, der über die Marke von 44 100 Euro im Jahr brutto hinausgeht, bleibt bei der Berechnung außen vor. Für viele Angestellte, die diesen Höchsttarif zahlen, ist in der Regel der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung sehr günstig, um die monatlichen Versicherungskosten zu reduzieren.
Pflichtversicherungsgrenze
Hierzu muss das Einkommen allerdings drei Mal die Pflichtversicherungsgrenze, auch Jahresentgeltgrenze genannt, überschritten haben. Wie hoch die Grenze angesetzt ist, verändert sich jährlich; 2009 liegt sie bei einem Brutto-Jahresgehalt von 48.600 Euro. Ziel der Regierung war es, mit dem Gesundheitsfonds den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen zu beleben; der einheitliche Tarif bietet hierfür eine relative schlechte Ausgangslage.
Wettbewerb der Krankenversicherungen
Der Wettbewerb soll dadurch gestärkt werden, dass die Kassen, die besonders effizient arbeiten, belohnt werden sollen. Sie können die erwirtschafteten Mittel durch Prämien und Extraleistungen an den Verbraucher zurückgeben. Wohingegen die Versicherer, die schlecht wirtschaften, dürfen einen Zusatzbeitrag erheben, der maximal ein Prozent des Einkommens ausmachen kann. Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden sich zukünftig durch diese Reglung zunehmend unterscheiden.
Damit wird es für den Versicherungsnehmer immer wichtiger, die Krankenversicherung gezielt auszusuchen. Das Argument zählt nun nicht mehr: Ich kann vom Versicherer keine Serviceleistungen erwarten, da ich mich für eine Billig-Kasse entschieden habe. Nun erhalten aller Krankenkassen ihre Mittel nach einer einheitlichen Reglung und können nicht mehr nach gut dünken ihre Versicherungsbeiträge ihren Kunden aufdrücken. Wenn sie über eine kostspielige Verwaltung verfügt, die große Teile der Mittel vertilgt, bekommt es das Mitglied unmittelbar durch Zusatzbeiträge zu spüren. Der Kunde kann jetzt problemlos seinen Versicherer wechseln, wenn er unzufrieden ist: Die Grundversorgung ist bei allen Versicherern gleich, jedoch nicht der Service und die Kosten.















