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Der Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse
Vor einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sollten Sie genau wissen, warum Sie es tun. So können Sie bei der Wahl Ihrer neuen Versicherung checken, ob sie zum Beispiel für Sie besser zu erreichen ist, oder kundenfreundlicher berät.
Sie sollten Angebote verschiedener Krankenversicherungen vergleichen, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen. Denn es gibt durchaus auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen deutliche Unterschiede.
Achten Sie beim Vergleich, ob die Versicherung gut erreichbar ist und ob sie Leistungen auch am Wochenende anbietet. Gibt es etwa eine Vereinbarung für Facharzttermine? Vor allem sollten Sie darauf achten, was der Versicherer an Extras zu bieten hat. Gibt es Zuschüsse für Gesundheitskurse, Gesundheitsbonus für die Teilnahme an Gesundheitsprogrammen, besondere Versorgungsformen, wie zum Beispiel Integrierte Versorgung oder Disease-Management-Programme. Diese können gerade bei langwierigen Erkrankungen die Behandlung deutlich verbessern. Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem Mehrleistungen an wie Hospiz Zuschuss, Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe bei schweren Erkrankungen oder Schutzimpfungen. Außerdem können sich auch Tarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalttarife finanziell lohnen. Sie sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, da sie bei unerwarteter Krankheit auch Mehrkosten für den Beitragszahler erzeugen können.
Auch wenn es um die Kündigung geht, gibt es einiges zu beachten. Insbesondere sollten Sie berücksichtigen, dass Sie nicht von Heut' auf Morgen ihre Versicherung kündigen können, sondern in der Regel an eine Kündigungsfrist von drei Monaten gebunden sind. Außerdem ist ein Wechsel meist nur am Ende des Kalendermonats möglich. Deshalb sollten Sie sich vergewissern, dass die angebotenen Extras der neuen Gesellschaft auch im kommenden Jahr noch angeboten werden. Es gibt allerdings bei der Kündigungsfrist auch Ausnahmereglungen:
Falls Ihre gesetzliche Krankenversicherung ihren Beitragssatz erhöht, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können damit jederzeit kündigen und sind an die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht mehr gebunden. Das Sonderrecht gilt übrigens nicht, soweit die Beitragserhöhung durch eine Fusion mit einer anderen Kasse entsteht. Bei Kündigung sollten Sie allerdings beachten, dass die Bearbeitung Ihrer Kündigung noch zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Solange Sie allerdings auf die Kündigungsbestätigung warten müssen, zahlen Sie Ihren alten Beitrag einfach weiter. Sie sollten am besten schon vorher verschiedene Krankenkassen verglichen und sich das für Sie günstigste Angebot ausgesucht haben.
Damit der Wechsel zur neuen Krankenversicherung schnell gelingt, sollten Sie zeitgleich zum Kündigungsschreiben einen Aufnahmeantrag beim neuen Anbieter anfordern. Beachten Sie, dass die Kündigungsbestätigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag eingereicht werden muss. Und vergessen Sie abschließend nicht, Ihrem Arbeitgeber die neue Mitgliedsbestätigung auszuhändigen, die Ihnen die Gesellschaft per Post schickt.















