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Private Krankenversicherung


Jeder zehnte Bundesbürger ist zurzeit privat krankenversichert. In diesem Jahr könnten es sogar noch mehr werden, denn die Gesellschaften können nicht mehr so einfach Interessenten ablehnen. Seit Jahresanfang 2009 gilt Versicherungspflicht für alle.

Der Vorteil einer privaten Krankenversicherung liegt auf der Hand: Die Behandlungen sind nicht vorgegeben, wie etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern werden vom Arzt mit dem Patienten bestimmt. Das ermöglicht eine individuellere, medizinische Betreuung. Die Rechnung muss zwar zunächst der Patient zahlen, doch die Summe bekommt er von der Versicherung rückwirkend erstattet. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von Versicherungsnehmer selbst getragen.

Zielgruppe der privaten Krankenversicherungen sind in erster Linie Selbstständige, Beamte und Freiberufler. Hinzu kommen Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze liegt, die also mehr als 49 950 Euro im Jahr verdienen. Generell können sich alle Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Gerade für diejenigen, die bislang freiwillig gesetzlich versichert waren, könnte sich ein Krankenversicherungs-Wechsel lohnen. Auch Studenten können sich übrigens von ihrer Versicherungspflicht in der GKV befreien, etwa zu Studienbeginn oder Auslauf der Familienversicherung, um in eine private Studenten Krankenversicherung einzutreten.

In der PKV gibt es drei verschiedene Krankenversicherungsarten: die Vollversicherung, die Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Die Vollversicherung hat das Ziel, die gesamten Krankheitskosten abzusichern, wohingegen die Teilversicherung – wie der Name schon sagt - nur für einen Teil der Kosten aufkommt. Diese Option lohnt sich insbesondere für Beamte, die sowieso einen Anspruch auf Beihilfe zu den Krankenkosten haben. Zusätzliche Risiken, zum Beispiel bei Auslandsaufenthalten, können mit Zusatzversicherungen abgesichert werden. Zusatzversicherungen können auch von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Damit können Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden. 

Die Beitragseinstufung schwankt von Fall zu Fall, da sie individuell mit dem Versicherten vereinbart wird. Insbesondere deshalb, sollte sich der Interessent Angebote von verschiedenen Gesellschaften einholen und die Konditionen der Krankenversicherungen vergleichen. Maßgeblich für die Beitragshöhe sind unterschiedliche Faktoren, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht sowie die zu erbringenden Leistungen. Auch der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss spielt eine maßgebliche Rolle beim Ermitteln der Beitragshöhe. Das heißt jedoch nicht, dass die Gesellschaft den Beitrag bei verschlechternder Gesundheit des Versicherten angleicht – die Versicherungsprämie bleibt unverändert. Und falls es zu Beitragsanpassungen kommt, betrifft sie stets die gesamte Tarifgruppe.

Die Zeiten, in denen ein privat Versicherter plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehen musste, sobald er sich seine Beiträge nicht mehr leisten konnte, sind vorbei. Die letzte Stufe der Gesundheitsreform 2009, die auch den Gesundheitsfonds für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einführte, hat dafür gesorgt. Nun ist jeder, der nicht unter dem Schutz einer gesetzlichen Krankenversicherung fällt, verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Um dies zu ermöglichen, muss jede private Krankenversicherung nun einen einheitlichen Basistarif anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert und auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag begrenzt ist.

Der Wechsel in den Basistarif kann sich für Neukunden rentieren, soweit sie noch keine Altersrücklagen angespart haben. Dafür müssen sie allerdings höhere Krankenversicherungsbeiträge in Kauf nehmen. Versicherte ab 55 Jahre können ohne Probleme in den Standardtarif wechseln, soweit sie ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und mindesten seit 10 Jahren Beitragszahler sind. Der Basistarif kann auch für bereits privat Versicherte attraktiv sein, um Beiträge zu sparen, zumal der Beitrag mit der Zeit in der privaten Vollkrankenversicherung steigt. Allerdings muss sich der Versicherte bei einem Wechsel in den Basistarif einer anderen Gesellschaft bewusst sein, dass seine angesparte Altersrückstellung verfällt: Er muss damit einen höheren Beitrag zahlen und die Altersrückstellung neu aufbauen. Deshalb empfiehlt Stiftung Warentest (1/2009), besser den Basistarif des derzeitigen Versicherers zu wählen, um die Altersrücklage komplett zu erhalten.