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Auslandsreisekrankenversicherung


Das Auslandspraktikum erfreut sich seit einigen Jahren bei jungen Menschen einer wachsenden Beliebtheit. Viele nutzen das Jahr nach dem Abitur, um etwa in Australien als Rucksacktouristen auf Farmen zu arbeiten und so Land und Leute kennenzulernen. Sie sollten allerdings auch bei aller Reisevorfreude überprüfen, ob sie im Ausland über einen Krankenschutz verfügen oder eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung benötigen.

Krankenversicherungsschutz, genauer gesagt: eine Auslandsreisekrankenversicherung. Das gilt insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte.

Bei der Wahl der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Die GKV kommt für Krankheitskosten generell nicht auf, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union anfallen. Auch den Rücktransport im Krankheitsfall zahlt sie nicht. Privatpatienten müssen sehr genau prüfen, inwiefern die mit ihrem Versicherer vereinbarten Leistungen weltweit gelten. Stiftung Warentest zeigte, dass ein sehr guter Schutz für Privatpatienten, der alle Krankheitskosten im Ausland einschließt, nicht teuer sein muss. Den gibt es zum Beispiel einjährig und weltweit bereits für 383 Euro beim Versicherer HanseMerkur (Test 09/2009).

Gerade bei Auslandsreisekrankenversicherungen es wichtig für den Verbraucher einen sorgfältigen Versicherungsvergleich durchzuführen. Dabei kommt es vor allem auf das Kleingedruckte unter den groß gedruckten Leistungen an. Sicherheitshalber sollte der Suchende einen Versicherer wählen, der seine Bedingungen klar und gut verständlich formuliert. Schließlich möchte der Reisende nicht nur eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung finden, sondern vor allem einen zuverlässigen Schutz.

Viele Versicherer bieten in einem Punkt ungenügende Leistungen an: beim Rücktransport im Krankheitsfall. Nur wenige Unternehmen zahlen ihn ohne Einschränkungen, auch wenn er sinnvoll und vertretbar ist. Mit Vorsicht zu genießen sind außerdem Kombiversicherungen, die ein All-inclusive-Paket für den Arbeitsurlaub versprechen. Der Versicherungsnehmer läuft hier leicht Gefahr, sich unnötig doppelt zu versichern. Ob Reiserücktritt-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht oder Notfallversicherung: Stets sollte der Kunde prüfen, ob nicht bereits eine bestehende private Unfall- und Haftpflichtversicherung Schäden im Ausland abdeckt. Außerdem sind die Deckungssummen von Kombiversicherungen niedriger als bei einer individuell abgestimmten Police. Auch bieten Gepäckversicherungen in Kombi-Paketen meist nur einen ungenügenden Schutz. Gerade hier ist die Auslandsreisekrankenversicherung sehr genau zu studieren, bevor man sich entscheidet, ob man die Leistung tatsächlich benötigt. Doch es gibt noch mehr zu beachten: Der Versicherer sollte unbedingt rechtzeitig darüber informiert werden, wenn der Reisende sich entschließt, seinen Urlaub zu verlängern.

Diejenigen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen, sind als Arbeitnehmer meist über den jeweiligen Träger versichert. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist daher oftmals nicht nötig. Allerdings sollten privat Versicherte eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren, um ihre bestehende private Krankenversicherung für die Zeit des freiwilligen Jahres stillzulegen, um unnötige Beitragszahlungen zu vermeiden. Diese Versicherung ermöglicht es dem Versicherten, ohne eine Gesundheitsprüfung durch die Krankenversicherung in den alten Tarif zurückzukehren.