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Private Krankenversicherung FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wer kann in die Private Krankenversicherung eintreten?

Die private Krankenversicherung nimmt alle Bürger auf, die nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten, also Selbstständige und Freiberufler. Die Mitgliedschaft ist für sie unabhängig von der Höhe ihres Einkommens möglich. Alle Personen, die zu diesen Berufsgruppen gehören, haben die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Außerdem steht die PKV allen beihilfeberechtigten Berufsgruppen offen, wie zum Beispiel allen Beamten, Richtern und Abgeordneten. Auch Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, sobald ihr Einkommen drei Jahre in Folge  die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat; diese Grenze liegt 2010 bei einem Brutto-Jahresgehalt von 49.950 Euro. Außerdem bietet die private Krankenversicherung spezielle Tarife für Studenten an, die somit auch zu einem privaten Versicherer wechseln können.

Wann kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen?

Mit der Gesundheitsreform 2009 steht es jedem gesetzlich Versicherten frei, sich seine gesetzliche Krankenversicherung selbst auszusuchen. Um die Krankenkasse zu wechseln, muss der Versicherte allerdings mindestens 18 Monate bei Mitglied gewesen sein. Bei einem Kassenwechsel muss er außerdem eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Außerdem ist die Kündigung bei den meisten Gesellschaften nur gegen Ende eines Kalenderjahres möglich. - Es sei denn, der Versicherer erhebt zusätzliche Beiträge, die der Versicherte nicht tragen möchte. In diesem Fall ist sogar ein umgehender Wechsel möglich.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde – wer bezahlt dann meine Beiträge?

Sollte ein Arbeitnehmer arbeitslos werden und seine Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen können, bleibt ihm nichts anderes übrig, als in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Denn wenn sein Jahreseinkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze von 49.950 Euro Brutto fällt, dann gilt wieder die Versicherungspflicht. Allerdings kann man sich auch als Arbeitsloser von dieser Pflicht befreien lassen und weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Mitgliedschaft ist lediglich für Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen möglich.

Steigen meine monatlichen Beiträge mit dem Alter?

Jedes Mitglied einer privaten Krankenversicherung bildet mit der Zeit Rücklagen für die Gesundheitsversorgung im Alter. Diese Rücklagen dienen dazu, die im Alter steigenden Krankenkosten zu zahlen und so eine Erhöhung des monatlichen Versicherungsbeitrags zu verhindern. Damit bleibt eine private Krankenversicherung auch für Rentner bezahlbar.

Kann ich mich mit einer privaten Krankenversicherung familienversichern?

Familien sind in der privaten Krankenversicherung keineswegs kostenfrei mitversichert. Für jede versicherte Person erhebt der Versicherer einen separaten Beitrag. Allerdings sind für Kinder und Jugendliche die Beiträge geringer.

Muss der Arbeitgeber auch in der privaten Krankenversicherung die Hälfte der Versicherung tragen?

Der Arbeitgeber zahlt den Betrag, der dem Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung höchstens zusteht. Den anderen Teil vom Versicherungsbeitrag muss er alleine tragen. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt ausgehend von der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (3675 Euro) den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen, der zurzeit bei 14,9 Prozent liegt. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt damit höchstens 273 Euro.

Welche Gesundheitsleistungen trägt die private Krankenversicherung?

Welche Gesundheitsleistungen eine private Krankenversicherung trägt, kommt immer auf den vereinbarten Tarif an, der sich nach dem Leistungsumfang preislich staffelt. In der Regel gibt es keine medizinische Leistung, die die Kasse nicht zahlen würde, soweit ihr Nutzen schulmedizinisch bewiesen ist. Der Volltarif lässt keinen Wunsch offen: Er sichert dem Krankenhauspatienten die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und zahlt für Zahnersatz, Psychotherapie und alternativmedizinische Behandlungen in vollem Umfang. Der günstigere Standardtarif ist in seinem Leistungsumfang etwas geringer, jedoch liegt er immer noch deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Basistarif sichert die medizinische Grundversorgung und entspricht in Preis und Leistung dem Einheitstarif der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was sind meine Vorteile bei einer privaten Krankenkasse?

Die PKV hat viele Vorteile, die ihre Mitglieder unmittelbar zu spüren bekommen: Sie bekommen schneller Arzttermine und müssen geringere Wartezeiten in Kauf nehmen. Der Grund für die ärztliche Bevorzugung: die Versicherer zahlen für die Leistungen höher Tarifsätze. Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt jedoch in der Qualität der medizinischen Versorgung. Denn die Versicherer bieten ihren Kunden Leistungen, die weit über die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Sie bezahlen neben bewährten alternativen Heilverfahren auch die neuesten und teureren Behandlungsmethoden. Der Patient kann sich die nötigen Leistungen auf die eigenen Bedürfnisse zurechtschneiden;  so kann er auf Wunsch beim Klinikaufenthalt ausschließlich im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden oder an den Vorzug einer Chefarztbehandlung kommen. Auch in der zahnmedizinischen Versorgung haben die privaten Krankenversicherungen mehr zu bieten als die gesetzlichen, ob Inlays oder Zahnersatz. Außerdem kann der Versicherte seinen Arzt jederzeit selbst aussuchen und benötigt keine lästigen Überweisungen. 

Wie erstattet die Krankenversicherung die Arztkosten?

Nach jedem Arztbesuch erhält der Patient eine Abrechnung über die Behandlungskosten. Die Rechnung muss der privat Versicherte innerhalb von vier Wochen an seine Krankenversicherung schicken. Die wiederum überweist ihm die Summe der Krankenkosten aufs Girokonto, mit der der Patient nun die Rechnung begleichen kann. Medikamente müssen die Versicherten zunächst in der Apotheke bezahlen. Auch hier reicht der Versicherte die Quittung bei seinem Versicherer ein, der die Kosten umgehend erstattet. Krankenhausaufenthalte kann der Patient über eine elektronische Klinik-Card abrechnen, über die die Klinik unmittelbar mit der Versicherung in Kontakt tritt, so dass der Patient sich um nichts weiter kümmern muss.