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Die Vorzüge als Privatpatient


Die private Krankenversicherung (PKV) hat gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Kunden viele Vorteile: Es werden zum Beispiel keine Leistungen eingeschränkt - diese werden mit dem Versicherten ganz nach seinen Bedürfnissen vereinbart. Und die einmal vereinbarten Leistungen bleiben solange bestehen, bis der Kunde von sich aus den Tarif wechseln möchte.

Ein weiteres Plus: In der Regel werden Privatpatienten von den Ärzten bevorzugt behandelt, weil die privaten Versicherer höhere Sätze für die Behandlung zahlen, als die gesetzlichen Krankenversicherungen. Das macht sich dann für den Patienten an kürzeren Wartezeiten beim Arzt bemerkbar. Die deutlichsten Unterschiede gibt es aber vor allem in den Behandlungsmöglichkeiten, die sich dem Privatpatienten bieten. Der gesetzlich Versicherte hat nur Anspruch auf die gesetzlich-vorgeschriebene medizinische Grundversorgung, die neben dem medizinischen Nutzen auch die Kosten abwägt. Dabei kann der Patient schon mal das Gefühl bekommen, dass er aus Kostengründen nicht die optimale Behandlung erhält.

Privatpatienten bieten sich hier mehr Möglichkeiten: Sie können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen, sie liegen in Ein- oder Zweibettzimmer und können Krankenhaustagegeld beziehen. Aber auch im ambulanten Bereich genießen sie viele Vorzüge: Sie bekommen auch neueste und teure Behandlungsmethoden erstattet und je nach Tarif sogar Hilfsmittel bezahlt, wie zum Beispiel Kontaktlinsen. Sogar für Heilmittel wie Fango oder Massagen kommen die privaten Kassen auf. Beim Zahnarzt bekommen sie nicht nur die Behandlung von Zahn-, Kiefer- und Munderkrankungen erstattet, sondern auch die Kosten für Zahnersatz, Material und zahntechnisches Labor. Und noch ein Vorteil: Privatpatienten haben freie Arztwahl und können daher jederzeit ihren Arzt wechseln – ohne Überweisung.

Jedoch kann sich nicht jeder privat versichern

Die Aufnahme ist zum einen auf freiberuflich Arbeitende und auf Selbstständige beschränkt. Auch Beihilfeberechtigte wie Beamte oder Richter, die nur einen Teil der ihrer Krankheitskosten absichern brauchen, können eine private Krankenversicherung abschießen. Arbeitnehmer sind erst aufnahmeberechtigt, wenn sie ein Brutto-Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950 Euro haben. Auch Studenten steht der Gang zu einem privaten Versicherer frei. Gesetzlich Versicherte, die mit dem Leistungskatalog ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind, können jedoch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung etwaige Lücken ihrer gesetzlichen Krankenversicherung schließen.

Tarifliche Unterschiede

Welche Leistungen zu welcher monatlichen Beitragshöhe der Patient versichern möchte, sollte er sich genau überlegen. Die Gesellschaften bieten in der Regel drei Grundtarife: einen einheitlichen günstigen Basistarif,  der vergleichbar mit dem höchsten Tarif der gesetzlichen Kassen ist,   einen Standardtarif und einen Volltarif. Was der Standard- und der Volltarif beinhaltet ist von Gesellschaft zu Gesellschaft anders. Deshalb sollte der Versicherte ruhig verschiedene private Krankenversicherungen vergleichen. Am schnellsten geht das über kostenfreie Tarifrechner, die nach Eingabe des Alters und der Berufsgruppe, die günstigsten Angebote aufwirft.

Kündigungsfristen

Falls der Versicherte seine Krankenversicherung wechseln möchte sollte er mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten rechnen. Die meisten Verträge können außerdem erst zum Jahresende gekündigt werden. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft unterhalb dieser Frist ist nur dann möglich, wenn der Versicherer die Beitragssätze erhöht, ohne die Gesundheitsleistungen anzupassen. In diesem Fall kann der Kunde innerhalb eines Monats zu kündigen.