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Der Wechsel in eine private Krankenversicherung


Lange Nachmittage in überfüllten Wartezimmern, teure Zuzahlungen für Medikamente oder Hilfsmittel. Viele Nöte gesetzlich Versicherter sind Privatpatienten unbekannt. Wenn sie einen Termin beim Arzt benötigen, bekommen sie rasch einen. Sie müssen nicht mit zukünftigen Zusatzkosten rechnen, wenn sie es versäumen zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen und erkranken. Wenn sie ihren Arzt wechseln wollen, können sie es sogar ohne Überweisung machen. Ihre Krankenkassen bezahlen sogar teure und aufwendige Behandlungsmethoden und alternative Heilmittel. Privatversicherte können von den neuesten medizinischen Entwicklungen profitieren. – Sicher, nicht alle Privatpatienten profitieren in gleicherweisen von dem Angebot der privaten Krankenversicherung:  Es ist alles eine Frage des Tarifs.

Die Aufnahmevoraussetzungen für private Krankenversicherungen ist abhängig von der Berufsgruppe. Arbeitnehmer können sich nur privat versichern, soweit sie mit ihrem Einkommen zum dritten Mal in Folge die Pflichtversicherungsgrenze erreicht haben, das entspricht einem Brutto-Jahreseinkommen von 49.950 Euro. Selbstständige, Freiberufler und beihilfeberechtigte Berufsgruppen, wie Beamte, Richter und Abgeordnete, können sich unabhängig von ihrer Einkommenshöhe versichern. Dort stehen ihnen unterschiedliche Leistungspakete zu verschiedenen Tarifen zur Verfügung.

Die Tarife sind nach der Beitragshöhe und den versicherten Leistungen gestaffelt, und zwar so, dass sich auch Einkommensschwächere bei einer privaten Krankenversicherung versichern können. Das ermöglicht der Basistarif, der in etwa an Preis und Leistung das bieten muss, was die gesetzlichen Krankenkassen vorgeben, das schreibt der Gesetzgeber vor. Der Basistarif sichert also die medizinische Grundversorgung für diejenigen, die weniger verdienen. Umfangreicher im Leistungsangebot ist der Standardtarif, der bereits zum Teil für Hilfsmittel wie Brillen aufkommt und im größeren Umfang Kosten für Zahnersatz und Inlays erstattet, als die gesetzlichen Versicherungen. Das Non-Plus-Ultra ist die Vollversicherung, die sogar die ambulante Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung vorsieht. Die ist sicherlich nicht für jeden Geldbeutel geeignet.

Um unnötig hohe Beitragszahlungen zu vermeiden, sollte sich der Versicherte im Vorfeld gründlich informieren, welche privaten Krankenversicherungen für ihn in Frage kommen könnten. Einen ersten Überblick über das Beitrags-Spektrum bieten zum Beispiel kostenlose Tarifrechner, die das günstigste Angebot ermitteln. Hierfür sind nur wenige persönliche Daten möglich: Geschlecht, Alter und Berufsgruppe. Da die Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen ermittelt wird, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, ist es deshalb für die Rechnung völlig irrelevant. Der monatliche Versicherungsbeitrag ermittelt sich tarifgruppenbezogen. Übers Internet können individuelle Angebote bei den Versicherern angefordert werden. Viele Private Krankenkassen bieten für bestimmte Kundengruppen Spezial-Tarife an, die weitere Einsparungen bringen können, etwa für Akademiker, Studenten oder für Hausfrauen. Hier lohnt es sich, direkt nach Sondertarifen zu fragen, die eventuell geeignet sind. Bei Altersrücklagen, die jeder Privatversicherte mit der Zeit aufbaut, um die höheren Gesundheitskosten im Altern zu decken, ist eines zu beachten: Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft können sie in der Regel nicht ohne Abstriche mitgenommen werden. Der Versicherte muss finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Bei einem Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung verfällt die Rücklage sogar ganz. Generell lohnt sich ein Wechsel nur, wenn der Versicherte noch keine großen Rücklagen gebildet hat. Außerdem muss der Versicherte eine Kündigungsfrist von drei Monaten einkalkulieren. Dazu können die meisten Verträge nur gegen Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Aber der Krankenversicherungsvergleich kann sich gerade für Arbeitnehmer bezahlt machen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den höchsten Tarif zahlen, und mit ihrem Einkommen nahe an der Pflichtversicherungsgrenze liegen.