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Wer kann sich privat krankenversichern?
Diejenigen, die eine Krankenversicherung wollen, die ganz auf sie zugeschnitten ist, sind bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gut aufgehoben. Je nach Wunsch kann der Versicherte einen Tarif vereinbaren und dabei das Leistungspaket auf die individuellen Belange ausrichten. Denn es ist durchaus so, das jedes Alter und jede Berufsgruppe, in den medizinischen Bedürfnissen unterscheidet. Deshalb bietet die private Krankenversicherung spezielle Tarife für Kinder und Kleinkinder, für Rentner, Akademiker, Beamte und Arbeitnehmer an. Die private Krankenversicherung ermöglicht so eine hochqualitative medizinische Versorgung und hat weit mehr in ihrem Leistungsangebot als die gesetzlichen Kassen, ob neue, teure Behandlungsverfahren oder alternative Heilmittel, Chefarztbehandlung oder Kostenerstattung von medizinischen Hilfsmitteln.
Selbständige
Doch für wen kommt die private Krankenversicherung überhaupt in Frage? – Für alle die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind: also zum Beispiel für Selbstständige und Freiberufler. Ihnen steht es zwar frei, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, doch sind gerade bei den Besserverdienenden die Tarife der privaten Krankenversicherungen günstiger. Der Grund: Die monatlichen Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen errechnen sich aus dem Einkommen und einem einheitlichen Beitragssatz. Dadurch soll die Beitragshöhe der Einkommenshöhe angepasst werden. Das hat zur Folge, dass geringer Verdienende auch niedrigere Beiträge zahlen müssen und die Besserverdiener entsprechend höhere. Auch Freiberufler, die vor der Gesundheitsreform freiwillig versichert waren, weil ihr Einkommen für den Eintritt in eine private Krankenversicherung zu niedrig war, können nun in den neuen Basistarif der privaten Krankenkassen wechseln.
Beamte
Beihilfeberechtige können sich nicht gesetzlich versichern. Ihr Dienstherr, Land oder Bund, übernimmt nicht die Krankenkassenbeiträge, den Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer zur Hälfte zahlen müssen. Dafür bekommen Beamte von ihrem Dienstherrn für die medizinische Behandlung Beihilfe, die bereits zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten deckt. Die Beihilfeberechtige benötigt also eine Krankenversicherung, die nur den offenbleibenden Betrag absichert. Für diese Fälle bietet die private Krankenversicherung spezielle Tarife an.
Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer können durchaus einer privaten Krankenkasse beitreten, soweit ihr Brutto-Jahreseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze dreimal in Folge erreicht hat. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 49 950 Euro. Gerade für diejenigen, die nahe an dieser Grenze liegen, kann sich der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lohnen. Da ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen überschreitet, zahlen sie den höchsten gesetzlichen Tarif. Die Angebote privater Versicherer sind für sie häufig erheblich günstiger und bieten sogar mehr Leistungen.
Um die passende Versicherung zu finden sollten sich die Suchenden zunächst genau überlegen, was sie monatlich für ihre Beitragszahlungen aufbringen wollen und können. Danach können sie sich über Tarifrechner auf speziellen Internetportalen, die günstigsten Angebote heraussuchen. Hier lohnt es sich sorgfältig die verschiedenen Tarife der privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Nur der Basistarif ist einheitlich, bei den Standard- und Volltarifen gibt es erhebliche Unterschiede in Preis und Leistung.
Bei einem Wechsel in eine andere Versicherung ist zu beachten, dass die Altersrücklagen nicht vollständig übertragen werden und der Versicherte Verluste in Kauf nehmen muss. Beim Gang in die gesetzliche Krankenversicherung gehen die Altersrücklagen sogar vollständig verloren. Oftmals lohnt sich schon deshalb ein Wechsel nicht, da die Rücklagen bei anderen Versicherern erst wieder aufgebaut werden müssen. Dagegen ist der Tarifwechsel innerhalb einer Versicherungsgesellschaft möglich, ohne finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.















