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Unterschied zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen in Deutschland


Das Gesundheitssystem in Deutschland zeichnet eine Besonderheit aus: Es beruht im Wesentlichen auf zwei Versicherungsformen, die nebeneinander existieren – die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Die GKV beruht auf dem Solidaritätsprinzip und ermöglicht so jedem Bürger eine medizinische Grundversorgung – das hat sich mit der Einführung des Gesundheitsfonds nicht geändert. Gleichzeitig haben viele Bürger die Möglichkeit, mit einer privaten Krankenversicherung eine individuellere und umfassendere Versorgung zu erhalten. Mit der Gesundheitsreform 2009 hat das Solidaritätsprinzip nun auch in den privaten Krankenversicherungen ein Stück weit Einzug erhalten. Sie müssen einen kostengünstigen Basistarif anbieten, der mit dem gesetzlichen Tarif vergleichbar ist. Nun müssen sie auch Freiberufler und Selbstständige versichern, die nur über ein niedriges Einkommen verfügen; damit ist zum 1. Januar 2009 die generelle Krankenversicherungspflicht praktisch umgesetzt worden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich deutlich in ihrem Aufbau: Die gesetzliche Krankenversicherung macht den Versicherungsbeitrag, den der Versicherte leisten muss, am Einkommen fest: Wer mehr verdient, muss für die Leistungen der Krankenkassen mehr zahlen. So tragen die Einkommensstärkeren die Schwächeren und jeder leistet einen Beitrag, der dem Arbeitslohn angemessen ist. Den Versicherten steht damit ein fester Katalog an Gesundheitsleistungen zu, den der Gesetzgeber vorgibt.

Die privaten Krankenversicherungen machen hingegen die Beitragshöhe nicht am Einkommen des Kunden fest, sondern am Erkrankungsrisiko und an den Leistungen, die er wünscht. Der Versicherer macht auf Grundlage des Gesundheitszustands, des Alters und des Geschlechts dem Antragsteller ein persönliches Angebot. Dieser kann dann zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die nach Preis und Leistung gestaffelt sind. Das hat den Vorteil, dass der Versicherte tatsächlich nur für einen abgestimmten Leistungskatalog zahlt und persönliche Altersrücklagen bilden kann, die nur ihm zugute kommen. Gleichzeitig kann er einen Schutz erhalten, der weit über dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgeht.

Zukünftig soll der Gesundheitsfonds den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen stärken. Alle Krankenversicherungsbeiträge fließen zunächst an den Versicherern vorbei direkt in einen großen Gesundheitsfonds. Aus dem Fonds erhalten die Gesellschaften das Geld, um die Krankenkosten ihrer Kunden und die internen Ausgaben zu bezahlen. Wie hoch die Mittel sind, hängt davon ab, wie alt und gesund ihre Versicherten sind. Eine Kasse mit älteren und kränkeren Mitgliedern erhält zum Beispiel deutlich mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als eine mit überwiegend jungen und gesunden Kunden. Der Gesetzgeber hat zum Jahresanfang 2009 gleichzeitig einen einheitlichen Tarif eingeführt, der für alle Gesellschaften verbindlich ist. Der Wettbewerb soll insbesondere durch folgende Neureglung gestärkt werden: Die Versicherer, die gut haushalten, dürfen ihren Kunden Prämien zahlen, Beiträge rückerstatten oder zusätzliche Leistungen anbieten. Dagegen dürfen diejenigen, die mit den Mitteln nicht auskommen, zusätzliche Beiträge erheben. Damit hat der Versicherte künftig die Möglichkeit, vom Wettbewerb der Anbieter zu profitieren und sich gezielt einen Versicherer zu suchen, der zu ihm passt. Damit gilt jetzt für die gesetzlichen, als auch für die privaten Krankenversicherungen, dass sich der Krankenkassen Vergleich für alle Verbraucher mehr denn je auszahlt.