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Kapitalbildende Lebensversicherung


In der Gunst der deutschen Versicherten ist die kapitalbildende Lebensversicherung ganz oben, etwa 78 Millionen laufende Verträge zählten die Versicherungsgesellschaften allein 2008. Grund für ihre Beliebtheit: Der Versicherte kann fest mit der Versicherungssumme rechnen. Die Kapitallebensversicherung schützt nämlich gleichermaßen vor Tod und Erleben - und eines von beiden tritt zwangsläufig ein. Somit schlägt der Verbraucher zwei Fliegen mit einer Klappe: Sollte er vorzeitig sterben, kann zum Beispiel mit der Versicherungssumme ein Hypothekendarlehen auslösen, den ansonsten seine Angehörigen bezahlen müssten. Gleichzeitig kann er für ein langes Leben sparen und Versorgungslücken in der Altersrente schließen.

Der Versicherer verwendet einen Teil vom Monatsbeitrag dafür, es auf dem Kapitalmarkt gewinnbringend anzulegen. So erhält der Versicherte meist neben einer garantierten Versicherungssumme noch einen Überschussanteil ausgezahlt, der vom Erfolg der Geldanlagen abhängt. Wie hoch die Versicherungssumme und der monatliche Beitrag ausfallen, das errechnet der Versicherer einmalig bei Vertragsabschluss aus der Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalls. Sollte nämlich der Versicherungsnehmer in den ersten Vertragsjahren sterben, ist die volle Versicherungssumme fällig, auch wenn der Versicherte noch über kein Deckungskapital verfügt. Die Gesellschaft macht die Versicherungssumme von persönlichen Angaben über den Gesundheitszustand abhängig. Ebenso entscheidend sind das Alter und das Geschlecht: Junge Versicherungsnehmer bekommen günstigere Vertragsbedingungen als ältere. Frauen müssen bei Lebensversicherungen weniger zahlen als Männer, da sie statistisch länger Leben. Je nach Erfordernis kann der Versicherungsnehmer auch neben Tod und Erleben andere Leistungen vereinbaren, denen sie im Laufe ihres Lebens ausgesetzt sind, zum Beispiel bestimmte Krankheiten mit der Dread Disease Police oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Wie viel eine Kapitallebensversicherung abwirft, darüber entscheiden die Vertragsbedingungen. Möchte der Versicherungsnehmer eine Rendite erzielten, kommt er also nicht daran vorbei, bei Vertragsabschluss einige Punkte zu beherzigen:

Kunden sollten überprüfen, bevor sie einen Zusatzschutz vereinbaren, ob eine einzelne Versicherung gegen das gewünschte Risiko nicht günstige ist. Der Unfallzusatz in einer Lebensversicherung garantiert bei einem tödlichen Unfall zwar eine höhere Versicherungssumme. Doch kann eine separate Unfallversicherung um einiges günstiger sein. Vorsichtig sollten Verbraucher auch vor Kombiprodukten sein: Eine Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich meist weniger. Denn sobald der Versicherungsnehmer tatsächlich krank werden sollte, kann er bei kaum einer Versicherung die Zusatzversicherung weiterführen. Dagegen lohnen sich vor allem Risikolebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen kombiniert. Der Versicherte sollte bei Vertragsabschluss darauf achten, dass der seinen Beitrag jährlich im Voraus zahlt. Denn bei kürzeren Zahlungsintervallen erheben die Gesellschaften einen „Strafzins“, der den Beitrag zusätzlich erhöht.  Auf keinen Fall sollte der Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einem Inflationsausgleich abschließen. Hierbei gleicht der Versicherer die Versicherungssumme dynamisch an den derzeitigen Zinssatz ab. Das verschlechtert die Rendite, weil jede Erhöhung der Vertragssumme als ein vertraglicher Neuabschluss zählt. Die Folge: Der Versicherte zahlt abermals Provision und Abschlussgebühr.  

Viele Verträge bieten dem Kunden an, Überschüsse und Ausschüsse entweder in die Versicherungssumme zu stecken oder anzusammeln. Auch hier gilt: Sobald die Versicherungssumme verändert wird, kommen zusätzliche Kosten auf den Verbraucher zu. Deshalb sollte er, wenn möglich, die Überschüsse ansammeln. Eine geringere Rendite bringt zudem ein Vertrag auf zwei Leben, den Lebenspartner abschließen können. Bei diesem Vertrag zahlt der Versicherer, sobald einer der beiden stirbt. Die Folge ist, dass danach der Schutz der Kapitallebensversicherung erlischt und der Vertrag nicht weitergeführt werden kann. Der Versicherungsnehmer sollte außerdem auf Teilauszahlungen der Versicherungssumme verzichten, da sie ebenfalls die Rendite des Vertrags schmälert.