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Risikolebensversicherung


Eltern tragen eine unermessliche Verantwortung für ihre Kinder, solange sie in ihrer Obhut leben. Mit der Risikolebensversicherung können Eltern ihren Tod versichern und ihre Liebsten finanziell versorgen. Viele Verbrauchen greifen heutzutage zu einer Kapitallebensversicherung statt zu einer Risikolebensversicherung, dabei bietet sie einen weitaus günstigeren Schutz vor dem frühzeitigen Tod. Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesschutz. Die Leistungen sind bei allen Versicherern ähnlich, deshalb kommt es für den Kunden bei der Wahl des Anbieters hauptsächlich auf den Versicherungsbeitrag an. Der Verbraucher kann sich die Höhe der Versicherungssumme selbst bestimmen, die seine Familie ausgezahlt bekommen soll, sobald er stirbt. Die Versicherungssummer sollte so gewählt werden, dass die Hinterbliebenen ausreichend versorgt sind. Dabei gilt, je kleiner die Versicherungssumme ist, desto kürzer die Vertragslaufzeit und desto günstiger der Preis.

Was eine Risikolebensversicherung kostet, macht der Versicherer davon abhängig, wie wahrscheinlich der Versicherungsfall ist. Ist das Risiko für den Versicherer größer, dass der Kunde einen frühen Tod stirbt, lässt er es sich durch einen höheren Tarif bezahlen. Ein höheres Sterberisiko haben zum Beispiel Männer gegenüber Frauen, da sie statisch nicht so lange leben. Auch Raucher tragen ein größeres Sterbe-Risiko. Wobei die Versicherer hier keine Unterschiede zwischen Rauchern machen, die zum Beispiel stark oder nur gelegentlich zur Zigarette greifen. Die meisten Versicherer bezeichnen Kunden als Nichtraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten nicht geraucht haben. Manche Gesellschaften weiten die Dauer sogar auf 24 Monate aus. Aber auch gesundheitliche Probleme wirken sich verteuernd auf den Tarif aus, so zum Beispiel Übergewicht oder Bluthochdruck. Aber auch ein höheres Lebensalter verteuert den Vertrag deutlich. Dabei berechnet der Versicherer den Versicherungsbeitrag stets nur aus den Angaben, die der Kunde beim Vertragsabschluss angegeben hat. Die Gesundheitsfragen muss er wahrheitsgemäß und lückenlos beantworten, ansonsten kann der Versicherer sich zum Beispiel bei einem vorzeitigen Tod aus dem Vertrag zurückziehen und die Leistung verweigern. Das kann zum Beispiel einem Raucher passieren, der sich als Nichtraucher ausgibt, aber an einer Krankheit stirbt, die auf die Nikotinsucht zurückzuführen ist.

Die Grundlage der meisten Versicherer ist die Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Hier lohnt sich auch zu fragen, nach welcher Tafel der Versicherer sich orientiert. Laut aktueller Tafel hat sich die Zahl der 30-Jährigen, die mit 65 Jahren noch leben erhöht und damit die Sterblichkeit verringert. Somit haben einiger Versicherer ihre Beiträge deshalb etwas gesenkt.

Versicherungsnehmer sollte auch darauf achten, welche Überschussbeteiligung sein Vertrag vorsieht. Denn sterben weniger Kunden vorzeitig als das Versicherungsunternehmen erwartet hat, entsteht ein Risikogewinn, den der Versicherer an den Kunden weitergeben muss, zum Beispiel in dem er ihn mit dem Beitrag verrechnet oder er einen Todesfallbonus vergibt. Die Beitragsverrechnung hat nur bei sinkender Sterblichkeit einen Vorteil für den Kunden, steigt sie hingegen, muss er mehr zahlen. Der Todesfallbonus beeinflusst nicht die Beitragshöhe, sondern die Versicherungssumme. Gehen die Überschüsse zurück, bekommen die Hinterbliebenen eine kleinere Summe ausgezahlt.

Jüngere Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass sie eine Nachversicherungsgarantie haben, um zum Beispiel die Versicherungssumme erhöhen zu können, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung zu machen. Das ist sinnvoll, wenn der Kunde zum Beispiel Nachwuchs erwartet oder Heiratet. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen bei Auszahlung keine Steuern zahlen, anders sieht es bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften aus. Aber auch sie können dem Fiskus entgehen, indem der Hauptverdiener den Vertrag auf den Namen des Partners ausstellen lässt.