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Rechtsschutzversicherung
Im heutigen Alltagsleben kann es jedem passieren, dass er die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen muss und vor Gericht sein Recht durchsetzen will oder sich gegen Klagen Anderer verteidigen muss. Hier entstehen meist hohe Kosten, daher ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies kann schon im Straßenverkehr anfangen, wo man nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage klären will.
In der heutigen Zeit ist man auch nicht vor einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit sicher und für den Fall einer drohenden Kündigung sollte man sicher sein, dass man im Notfall auch gegen die Kündigung klagen kann. In diesen Fällen ist es wichtig, dass man nicht aufgrund der hohen Kosten darauf verzichten muss, sein eigenes Recht durchzusetzen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hier die Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten, mögliche Zeugengelder, Honorare für Sachverständige und auch die Kosten des Gegners, für den Fall, dass der Versicherte diese übernehmen muss. Sie schafft somit einen Ausgleich zwischen Arm und Reich, da sich sonst Personen mit geringerem Einkommen keine rechtliche Auseinandersetzung leisten könnten.
Modularer Aufbau der Rechtsschutz-Verträge
Rechtsschutzversicherungen sind meist in Module aufgegliedert. Es besteht die Möglichkeit, sich als Kunde gegen spezifische Rechtsprobleme abzusichern. Als Kunde sollte man sich darüber Gedanken machen, welche möglichen Rechtsfälle durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert sein sollen. Mit der Anzahl der Leistungen der Rechtsschutzversicherung erhöhen sich gleichzeitig auch die Kosten. Um die Beiträge relativ gering zu halten, werden deshalb oftmals Selbstbeteiligungen zwischen 100 Euro und 150 Euro vereinbart. Dies bedeutet, dass im Falle eines Rechtsstreits die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung vom Versicherten übernommen werden und alle weiteren Kosten die Versicherung abdeckt. Eine Selbstkostenbeteiligung macht in diesem Fall nur Sinn, wenn die Anzahl der Rechtsfälle nicht zu hoch ist. Wenn dies der Fall ist, sollte man nach einer Möglichkeit suchen, die Prämie zu erhöhen, um eine Selbstbeteiligung zu umgehen.
Zudem sollte man generell verhindern allzu viele Rechtsfälle durch die eigene Rechtsschutzversicherung übernehmen zu lassen, da die Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht bei mehr als zwei Schadensfällen pro Jahr besitzen. So ist es gängige Praxis von vielen Versicherern Versicherungsnehmer zu kündigen, die zu oft den Versicherungsanspruch wahrnehmen. Wenn man absehen kann, dass eine Auseinandersetzung die Selbstbeteiligung kaum überschreitet, dann sollte man lieber die Kosten gleich selber tragen. Das erspart unter Umständen viel Ärger. Zudem gewähren auch viele Versicherungen Rabatte, wenn man die Rechtsschutzversicherung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nimmt.
Was soll tatsächlich versichert werden?
Durch den Modularen Aufbau der Rechtsschutzversicherung hat man sehr unterschiedliche Möglichkeiten sich abzusichern. So sollte ein Vielfahrer vor allem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen, da dieser ein höheres Risiko hat, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, aus dem ein mögliches Gerichtsverfahren entstehen kann, indem die Schuldfrage geklärt werden muss. Andererseits sollte ein potentieller Versicherungsnehmer, der in einer Branche arbeitet, die von Arbeitslosigkeit bedroht ist, eher eine Arbeitsrechtsschutzversicherung vereinbaren, da man sich eventuell gegen eine mögliche Kündigung gerichtlich wehren will.
Rechtsschutzversicherungen sind vielseitig
Die Versicherungen umfassen vollkommen unterschiedliche Bereiche. Für die meisten Versicherungsnehmer ist es nicht sehr sinnvoll sich gegen alle möglichen Rechtsfälle abzusichern, da mit der Zahl der versicherten Risiken auch die Kosten für die Versicherung steigen.
Im Allgemeinen lässt sich eine Rechtsschutzversicherung in mehrere Gebiete unterteilen. Grob lassen sich dabei die Felder Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Mietangelegenheiten, Rechtsschutz für Eigentümer und Berufs-Rechtsschutz unterscheiden. Die Bereiche lassen sich in einer Rechtsschutzversicherung beliebig kombinieren. Darum ist es auch sehr wichtig, vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung einen Rechtsschutzversicherungsvergleich vorzunehmen, da die Kosten und die Leistungen sich bei den unterschiedlichen Versicherungen stark unterscheiden können.
Vor dem Abschluss: Leistungsausschlüsse beachten
Als Kunde sollte man vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf achten, in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung einspringt. Dies kann ebenfalls sehr unterschiedlich geregelt sein. So gibt es bei den Versicherungen Leistungsausschlüsse, die man beachten sollte. Hierzu gehören die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Auseinandersetzungen mit dem eigenen Versicherer, Klagen vorm Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen und der sogenannte Baurisikoausschluss.
Außerdem muss der Kunde darauf achten, wann er die Rechtsschutzversicherung abschließt. Wenn bereits ein Rechtsfall eingetreten ist und man versucht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wird diese die Kosten für den Rechtsfall nicht übernehmen, da die meisten Versicherungen eine sogenannte Wartefrist von drei Monaten besitzen. Dies bedeutet, dass die neue Versicherung erst nach dieser Wartezeit die Kosten eines Rechtsfalls übernimmt. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt also erst, wenn diese Frist vorbei ist.
Damit die Rechtsschutzversicherung generell einspringt, muss zunächst ein Rechtsfall eintreten, bei der eine versicherte Rechtsleistung vorliegt oder behauptet wird. In den Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen werden diese Fälle genau definiert und können sich je nach Versicherer unterscheiden. Es ist also notwendig, genau nachzuschauen, wann die Rechtsschutzversicherung einspringt und in welchen Fällen nicht.
Braucht man tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung?
Nach wie vor ist die vorherrschende Meinung, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht wirklich gebraucht wird und die Kosten dafür den möglichen Nutzen übersteigen. Dies darf jedoch durch die Entwicklung in den letzten Jahren stark bezweifelt werden. So gibt es immer mehr Gesetze und Regelungen für den Alltag, die zu Streitigkeiten führen. Schnell kann aus einem harmlosen Nachbarschaftsstreit eine gerichtliche Auseinandersetzung werden. Außerdem erzeugt das immer größere Verkehrsaufkommen eine stark wachsende Zahl von Verkehrsunfällen. So kann es im täglichen Leben, schneller als man denkt oder als einem lieb ist, zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Durch die Rechtsschutzabsicherung kann im besten Fall ein Großteil der möglichen Kosten eingespart werden. So können bei einem Streitwert von 3000 Euro schnell Kosten von 3200 Euro und mehr entstehen. Sich gegen solche Eventualitäten abzusichern, liegt sicherlich im Interesse eines Jeden und man ist im Nachhinein froh, diese Kosten nicht selbst tragen zu müssen. An dieser Stelle kann schon eine günstige Rechtsschutzversicherung viele Kosten einsparen. Man sollte aber in jedem Fall einen Rechtsschutzversicherungsvergleich vornehmen, da nur durch den Test unterschiedlicher Rechtsschutzversicherungen herauszufinden ist, welche Alternative am Besten dem individuellen Bedarf Rechnung trägt.
Freie Wahl des Anwaltes oder nicht?
Eine Frage, die sich häufig für Versicherte bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stellt, ist, ob man die freie Wahl bei den Anwälten hat oder ob die Rechtsschutzversicherung vorgibt, welche Anwälte durch den Versicherten gewählt werden dürfen. Generell hat jeder Versicherte das Recht, seinen Anwalt Selbst zu wählen. Allerdings sind die Rechtsschutzversicherungen nur dazu verpflichtet, die Kosten für den Anwalt zu übernehmen, die durch die Gebührenordnung für Anwälte (BRAGO) vorgegeben werden. Die Versicherer müssen also nur die Kosten für Anwaltshonorare übernehmen, die in dieser Verordnung geregelt sind. Alle Kosten, die darüber hinaus gehen, muss der Versicherte selbst tragen.
Rechtsschutz im Ausland
Wichtig für den Versicherten ist auch zu wissen, wo die Rechtsschutzversicherung überall greift. Oftmals denkt man, dass diese nur für Deutschland gilt. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall. Zum Geltungsbereich gehören darüber hinaus auch alle europäischen Staaten, die Azoren, Madeira, die kanarischen Inseln und die Anliegerstaaten des Mittelmeers. Hinzu kommt bei einigen Versicherungen auch ein begrenzter weltweiter Rechtsschutz, für den Fall, dass der Aufenthalt nicht länger als sechs Wochen dauert. Falls man sich über eine längere Zeit im Ausland aufhält, ist es empfehlenswert, sich als Versicherter darüber Gedanken zu machen, seine Rechtsschutzversicherung entsprechend anzupassen. Hier lohnt sich ein Vergleich unterschiedlicher Rechtsschutzversicherungen. Oftmals findet man eine günstige Rechtsschutzversicherung, die alle notwendigen Leistungen bietet.
Worauf man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall achten sollte, ist eine ausreichende Deckungssumme. Die Deckungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe die entstehenden Kosten bei einem Rechtsfall durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Die meisten Versicherungen in Deutschland gewähren eine Deckungssumme von 250.000 Euro. Einige wenige Versicherer bieten auch eine unbegrenzte Deckung an. Auch wenn die Höhe der Deckungssumme auf den ersten Blick ausreichend erscheint, so kann es doch schnell passieren, dass diese Summe benötigt wird. Man denke an ein langes Gerichtsverfahren mit mehreren Instanzen. Hier können die Kosten sehr schnell große Dimensionen annehmen.
Wechsel oder Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Neben der bereits angesprochenen Möglichkeit des Versicherers den Versicherungsvertrag zu kündigen, nachdem er zwei Schadensfälle innerhalb von zwölf Monaten übernommen hat, gibt es noch weitere Situationen, in denen von der jeweiligen Seite, gekündigt werden kann. Der Versicherer hat zusätzlich noch die Möglichkeit, dem Versicherungsnehmer zu kündigen, wenn dieser die Versicherungsprämie nicht zahlt. Auf der anderen Seite hat auch der Versicherungsnehmer unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten. Er besitzt das Recht auf eine ordentliche Kündigung. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Zudem hat der Versicherungsnehmer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, die zum Recht auf Kündigung führen können. Der Versicherungsnehmer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Versicherer bei einer Leistung, zu der er verpflichtet ist, nicht die Kostendeckung übernimmt. Der Versicherungsnehmer kann hier eine sofortige Kündigung aussprechen oder zum Ende des Versicherungsjahres. Genauso wie der Versicherer hat auch der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag nach dem zweiten Rechtsschutzfall oder nach jedem weiteren Rechtsschutzfall innerhalb von zwölf Monaten zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abwicklung des Falls ausgesprochen werden und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Ein weiterer Grund für eine Kündigung kann auch die Erhöhung der Versicherungsprämie ohne eine Steigerung des Leistungsumfangs sein. Auch in diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung eingereicht werden.
Es wird also deutlich, dass auf beiden Seiten Möglichkeiten bestehen, den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Aus diesem Grund ist es auch sehr wichtig, sich ständig über die Konditionen bei anderen Rechtsschutzversicherungen zu informieren und immer wieder einen Rechtsschutzversicherungsvergleich durchzuführen. Bei diesem Vergleich ist es nicht vorrangig, eine günstige Rechtsschutzversicherung herauszufiltern, sondern auch die Leistungen, die durch die Versicherungen erbracht werden, miteinzubeziehen. So bieten einige Versicherungen auch eine kostenlose telefonische Beratung durch Anwälte an. Diese Beratung kann auch bei Rechtsfällen in Anspruch genommen werden, gegen die man nicht mit seiner Rechtsschutzversicherung abgesichert ist.
Eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung bietet nicht nur dem Versicherungsnehmer Schutz im Rechtsfall. Neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer sind auch der Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder bis 25 Jahre, solange sie keiner eigenen beruflichen Beschäftigung nachgehen, mitversichert. Es besteht außerdem die Option seinen Lebenspartner mitzuversichern. Dazu muss der Lebenspartner auf dem Versicherungsschein namentlich genannt werden.
Private oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Neben der privaten Rechtsschutzversicherung gibt es auch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Diese Art der Rechtsschutzversicherung richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Gerade für diese Gruppe hat eine Rechtsschutzversicherung große Bedeutung, da sie mit sehr vielen Regeln, Gesetzen und Verordnungen konfrontiert werden, und es schnell zu einer rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Die Versicherer bieten in diesem Bereich meist branchenspezifische Tarife an, die auf das jeweilige Berufsumfeld zugeschnitten sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Leistungsangebote decken sehr unterschiedliche Spektren ab. Es ist somit notwendig, sich mit den Vertragsinhalten genau auseinanderzusetzen. Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter von Rechtsschutzversicherungen wird somit unumgänglich. Für die richtige Wahl bieten sich Rechtsschutzvergleiche an, die man im Internet durchführen kann. Dabei ist nicht immer die günstigste Rechtsschutzversicherung auch die Beste. Die zugrundeliegenden Leistungen sollten bei der Wahl der geeigneten Versicherung eine zentrale Rolle spielen.
Fehlender Rechtsschutz kann teuer werden
Auf eine Rechtsschutzversicherung sollte in der heutigen Zeit keiner mehr verzichten, auch wenn man der Meinung ist, keine zu brauchen. So zeigen doch viele Beispiele, wie wichtig die Versicherung sein kann. Aufgrund der modularen Struktur der Rechtsschutzversicherung hat jeder die Möglichkeit, eine individuelle Versicherung abzuschließen. Beim Abschluss der Versicherung muss man als Versicherungsnehmer auf viele Dinge achten. Der Versicherungsnehmer sollte genau wissen, welche Leistungen im Einzelnen von seiner Versicherung abgedeckt werden. Auf der anderen Seite muss ihm auch klar sein, welche Leistungen nicht in seiner Versicherung enthalten sind. Zudem sollte er auf eine ausreichende Deckungssumme achten, da eine zu geringe Deckungssumme schnell nicht ausreichend sein kann. Die Inanspruchnahme der Versicherung will vorher genauestens überlegt sein, da die Versicherungen bei zu häufiger Nutzung das Recht besitzen, die Versicherung zu kündigen. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro macht es deshalb keinen Sinn, seine Versicherung für Verfahren einzubeziehen, die unter dem Selbstbeteiligungssatz liegen.
Das Internet bietet hervorragende Vergleichsmöglichkeiten und man kann sich vorab über die gewährten Leistungen und Preise informieren. Auf diese Möglichkeit sollte man nicht verzichten und einen umfassenden Vergleich von Rechtsschutzversicherungen vornehmen. So hat man nicht nur die Chance eine geeignete Alternative zu finden, die genau die Konditionen bietet, die den individuellen Vorstellungen entspricht. Zudem kann man auch noch eine günstige Rechtsschutzversicherung finden, bei der die Möglichkeit besteht, gleichzeitig noch viel Geld zu sparen. Dies alles ist online ohne großen Zeitaufwand möglich.















