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Arten der Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Die arbeitenden Generationen kommen für die älteren auf, so das Prinzip auf dem die gesetzliche Vorsorge beruht: den Generationenvertrag. Beim Umlageverfahren fließen die eingezahlten Rentenbeiträge direkt in die Rentenzahlungen, dafür erhält der Einzahlende eine Beteiligung an den Einnahmen. Allerdings ist bereits abzusehen, dass künftig die gesetzliche Rente nur noch den Grundbedarf abdecken kann. Deshalb bauen immer mehr Bürger zusätzlich auf private Versicherungen.
Betriebsrente
Die Betriebsrente ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die insbesondere von großen Unternehmen angeboten werden. Doch die Leistungen in der Privatwirtschaft werden in Krisenzeiten immer seltener.
Riester Rente
Eine mögliche private Vorsorge mit staatlicher Förderung bietet die Riester Rente. Diese Versicherung bieten Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen an. Für die staatliche Förderung müssen die Rentenversicherungen bestimmten Kriterien entsprechen. Dafür erhalten die Versicherten staatliche Zulagen sowie Steuervorteile. Riester-Verträge gibt es als klassische und fondsgebundene Rentenversicherung sowie in Form von Fondssparplänen und Banksparplänen.
Rürup Rente
Die Rürup Rente eignet sich besonders für Besserverdienende und Selbstständige mit hoher Steuerlast, die eine betriebliche Altersvorsorge nicht nutzen können. Durch den neuen Sonderausgabenhöchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr kann sich die Rürup-Rente jetzt auch für Angestellte durchaus lohnen. Sie ist eine Basisrente, die staatlich gefördert wird. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlungen der gesetzlichen Rentenversicherung - mit einem Unterschied: Sie ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Das heißt, jeder Einzahler spart individuell auf ein eigenes Rentenkonto. Die angesparten und angelegten Beträge können jedoch nicht einfach ausgezahlt werden, sondern werden lebenslang verrentet. Die staatlich geförderte Rentenversicherung wird in Form der konventionellen sowie der fondsgebundenen Rentenversicherung und neuerdings auch als Fondssparplan angeboten.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist streng genommen eine Lebensversicherung. Jedoch schließt sie nicht das Risiko des Ablebens mit ein, sondern sichert das Leben ab einen bestimmten Zeitpunkt wirtschaftlich ab. Auf den Markt gibt es zwei unterschiedliche Modelle: sofort beginnende Rentenversicherungen und aufgeschobene. Für eine Sofortrente zahlt der Versicherte einmal einen Betrag ein und erhält nach Vertragsabschuss oder im Anschluss der ersten Rentenzahlungsphase die Leibrente. Bei der aufgeschobenen Rente beginnt die Leibrente nach einer vereinbarten Zeit. Dadurch ermöglicht sie laufende Beitragszahlungen und höhere Renditen.
Die Rentenzahlungen an die Mitglieder werden durch die eingezahlten Beiträge vorzeitig Sterbender finanziert. Gewissermaßen vererben sie somit ihre Beitragsanteile an die Lebenden. Auf diesem Wege können Leibrentner wesentlich mehr zurückbekommen, als sie in ihre private Rentenversicherung eingezahlt haben. Ihr Zweck ist, den Lebensunterhalt des Leibrentners zu sichern.















