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Betriebliche Altersvorsorge


Viele Steuerzahler wollen sich nicht mehr nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Das überrascht nicht, reicht sie künftig doch wohl nur noch für das Allernotwendigste.

Deshalb suchen viele nach zusätzlichen Möglichkeiten, um für das Leben im Altersruhestand vorzusorgen. Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass sie bereits eine sehr lukrative und leistungsstarke Versicherung in nächster Nähe haben: die betriebliche Altersvorsorge. Dabei hat doch seit sieben Jahren jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf sie. Sie bietet Arbeitnehmern über den Betrieb beziehungsweise über die Firma eine solide Ergänzung zur privaten Rentenversicherung. Der Vorteil: Jeder Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob und welchen Teil er von seinem Einkommen für die Altersvorsorge in eine betriebliche Rentenkasse einzahlt. Egal, ob Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Sonderleistungen. Das Prinzip Entgeltumwandlung sorgt dabei für satte Renditen. Die betriebliche Altersvorsorge ist mittlerweile ein zuverlässiges Standbein für Altersvorsorge geworden und wird insbesondere von der Bundesregierung neben einer privaten Vorsorge und der gesetzlichen Rente empfohlen. Denn insbesondere die Versicherten, die die betriebliche Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung kombinieren, können ihre Altersrente deutlich verbessern.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern viele Vorteile, aber auch ihren Arbeitgebern: sie sparen zum Beispiel Lohnnebenkosten ein. Der Arbeitnehmer hat dafür eine solide Altersabsicherung, die steuerlich gefördert wird.

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der gesetzlichen Rentenversicherung sind nämlich steuerfrei, das entspricht einen Jahresbetrag von 2593 Euro in West und 2184 Euro in Ost. Dazu ist der Steuersatz bei Fälligkeit der Rente niedriger als während der Ansparphase, und es fallen weniger Gebühren als bei privaten Rentenversicherungen an. Somit ist die Betriebsrente für viele Arbeitnehmer attraktiver als die privater Gesellschaften. Der Rentensparer bekommt durch die Förderung schnell hohe Renditen, die mit jeder Riester Rente mithalten können.

Jedoch sollten Renten-Sparer genau durchrechnen, ob sie das Angebot ihres Arbeitgebers einem Riester-Vertrag vorziehen wollen. Denn häufig unterscheidet sich die Höhe der staatlichen Förderung beider Spar-Modelle wenig. Diejenigen, die mehrere Kinder haben oder einen nicht rentenversicherungspflichtigen Ehegatten, profitieren häufig mehr von den Zulagen und den steuerlichen Vergünstigungen von Riester-Verträgen. Dazu kann nicht jeder die Sozialabgabenersparnisse nutzen; nur die Arbeitnehmer mit ihrem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen können hier Geld sparen. Wenn der Sparer die staatliche Förderung nutzen möchte, muss er derzeit etwa vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in die Betriebsrente einzahlen, abzüglich der erhaltenen Zulagen.

Arbeitgeber bieten die betriebliche Altersvorsorge in unterschiedlichen Vertragsmodellen an, da sie die Vorsorgeform selbst bestimmen können: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Wer mehr über die Altersvorsorge im eigenen Betrieb erfahren möchte, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden. Übrigens, bei einem Arbeitsplatzwechsel verfällt die Rente nicht. Die Vorsorge kann sogar vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet. Ansonsten bleiben dem Beitragszahler noch zwei andere Möglichkeiten: Er führt die Versicherung einfach privat wie gehabt weiter oder er kündigt und schließt im neuen Betrieb eine neue ab.