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Rente mit 67 - Das Drei-Säulen-Modell
Die Lebenserwartung der Menschen steigt, die Geburtenzahlen sinken: Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Krise. Damit die Bürger von der Rente auch künftig noch die Lebensgrundkosten bestreiten können, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 anzuheben. Die Regierung hofft so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Generationen zu schaffen und die Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Doch wer ist von der Rente mit 67 betroffen? Wer derzeit unmittelbar vor der Rente steht, kann aufatmen. Die Regelaltersgrenze wird ab dem Kalenderjahr 2012 bis 2029 von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben, zunächst in Ein-, dann ab 2024 in Zwei-Monatsschritten. Der Geburtsjahrgang 1947 ist als erste Generation von der stufenweisen Anhebung betroffen, ab Jahrgang 1964 ist die Rente mit 67 erreicht. Diejenigen die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können allerdings bereits mit 65 Jahren ohne Verluste in die Altersrente gehen. Die Versicherten können dabei allerdings die Pflichtbeitragszeiten nicht Anrechnen, in denen sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben.
Der Bundesbürger muss immer länger von der Rente leben: Männer sind durchschnittlich für 15 Jahre Rentner, das sind fünf Jahre länger als noch 1960. Bei Frauen ist die Rentenzeit sogar um neun Jahre länger geworden und liegt damit jetzt bei 20 Jahren. Die Reformen machen eines noch einmal besonders klar: Die Zeiten sind vorbei, in denen der Erwerbstätige auf die Rente im Alter bauen konnte. Der jüngeren Generation fällt es immer schwerer für die Renten aufzukommen, damit könnten in Zukunft noch weitere Kürzungen anstehen, so dass die gesetzliche Rente nur noch für das Grundauskommen reicht. Das hat selbst die Bundesregierung erkannt und fördert deshalb seit einigen Jahren die private Rentenvorsorge. Der Gesetzgeber empfiehlt zur Altersvorsorge ein Drei-Säulen-Konzept, das sich aus der staatlichen Vorsorge durch die gesetzlichen Sozialversicherungen, der beruflichen und der privaten Vorsorge zusammensetzt. Die erste Säule, die staatliche Vorsorge, erhalten alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Sie dient künftig wohl kaum zu mehr als zur Existenzsicherung, da langfristig mit einem Absinken des Rentenniveaus zu rechnen ist, zumal die Lebenserwartung der Versicherten steigt und gleichzeitig die Geburten zurückgehen. Alle Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Anspruch auf eine Betriebsrente durch ihren Arbeitgeber. Durch die Betriebsrente kann der Arbeitnehmer im Rentenalter die gewohnte Lebenshaltung sichern, möchte er darüber hinaus Leistungen, kann er mit einer privaten Rente vorsorgen. Eine private Rentenversicherung kann am besten die Ansprüche des Versicherten berücksichtigen und die nötigen Leistungen ermitteln. Für die betriebliche Altersversorgung bietet der Arbeitnehmer eine Unterstützungskasse, sie ist eigenständig und unabhängig und ist meistens als GmbH organisiert. Die Unterstützungskasse ist ein Weg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber finanziert die Versorgungsleistungen über Zuwendungen, die er als Betriebsausgabe steuerlich absetzen kann. Die Unterstützungskasse hat einen Vorteil, sie bleibt stets steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie der Arbeitgeber finanziert. Soweit der Arbeitnehmer allerdings durch Entgeltumwandlung seine Betriebsrente anspart, ist die Beitragsfreiheit auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beschränkt.
Die private Rentenversicherung hat den Vorteil, dass der Versicherte gezielt Versorgungslücken schließen kann. Hierzu kann er die private Rente selbst bestimmen, die nötig wäre, um den Lebensstandard zu halten. Ausschlaggebend für die Beiträge sind neben der Vertragslaufzeit und Ansparphase auch persönliche Angaben, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand, mit denen der Versicherer das Risiko des Versicherungsfalls abwägt. Je kürzer die Ansparphase ist, umso höher müssen die Beitragszahlungen sein, um eine bestimmte Rentenhöhe zu erreichen. Frauen zahlen in der Regel höhere Beiträge als Männer, da sie laut Statistik länger leben. Gerade die klassische Rentenversicherung hat für den Sparer einen entscheidenden Vorteil: Sobald die Laufzeit zum 65. Lebensjahr endet, braucht er nur 18 Prozent versteuern. Dagegen müssen Riester- und Betriebsrenten voll versteuert werden. Dazu bieten Leistungen mit Garantie: Eine lebenslange Rente. Dafür nimmt der Sparer allerdings in Kauf, dass er über das einmal eingezahlte Vermögen über lange Jahrzehnte nicht mehr frei verfügen kann. Falls der Kunde einmal nicht zahlen kann, werden Beitragslücken unverzüglich ausgeglichen, da er ansonsten finanzielle Verluste macht. Der Versicherer legt auf die garantierte Rentensumme einen Überschussanteil drauf, den er aus Anlagegeschäften erzielt. Hier lohnt es sich für den Verbraucher, sich einen Überblick über das Anlageglück seines Versicherers der vergangenen drei Jahre zu verschaffen. Hier sind zusätzliche Gewinne zwischen 20 und 80 Prozent möglich.
Wie groß ist die Rentenlücke tatsächlich? Die Ausgaben im Alter sinken, kein Wunder: Das Haus ist abgezahlt, das Studium der Kinder abgeschlossen, die Beiträge für die Altersvorsorge entfallen. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass eine Rente reicht, die 80 Prozent vom letzten Nettogehalt ausmacht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Insbesondere jüngere Generationen haben ein Problem die Versorgungslücke zu schließen; auch bei Verheirateten dürfte sie größer ausfallen als bei Alleinstehenden. Das liegt daran, weil sie in ihrer aktiven Zeit mehr Netto von ihrem Einkommen haben und die Differenz zwischen Gehalt und Rente größer ist. Die erst Wahl die Lücke zu schließen ist für Arbeitnehmer die Riester Rente, jedoch wird diese nach Berechnungen von Finanztest sie auch nicht schließen können. Einem 1950 geborenen Single, der ein Brutto-Monatsgehalt von 4 500 Euro hat, fehlen mit voll geförderter Riester Rente 286 Euro im Alter. Bei einem Riester Sparer aus dem Geburtsjahrgang 1975 sind es bei gleichem Verdienst sogar 780 Euro.















